Grundsätze für Feuerwehrleute
Um zum Feuerwehrmnn befördert zu werden, muss man die Truppmannausbildung erfolgreich beenden. Sie ist in zwei Teile gegliedert. Den ersten Teil soll man schnell nach Eintritt in die Wehr absolvieren. Schwerpunkte dieser Ausbildung sind das niedersächsische Feuerwehrwesen, Brennen und Löschen, Fahrzeug und Gerät, Verhalten bei Gefahr und Unfallversicherung. Danach werden diese Ausbildungsinhalte ein Jahr lang in der Ortswehr geschult.
Pflichten und Rechte
Teilnahme am Feuerwehrdienst (Einsatz- u. Übungsdienst, Aus- u. Fortbildungslehrgänge) |
Soziale Absicherung (Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen) |
Befolgung von dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten |
Wahl- bzw. Vorschlagsrecht in der Feuerwehr für: - Ortsbrandmeister / Stellvertreter - Beisitzer des Ortskommandos - Führer taktischer Einheiten u. deren Stellvertreter/ -in |
gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben |
Ein- und Austritt in die, bzw. aus der Feuerwehr |
Beachtung der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften [166 KB] | Ersatz von Sachschäden |
pflegliche Behandlung der Dienstkleidung u. Ausrüstung |
Freistellung zum Einsatz- und Ausbildungsdienst |
kameradschaftliches Verhalten |
Lohnfortzahlung bzw. Ersatz d. Verdienstausfalls bei einsatz- oder ausbildungsbedingten Fehlzeiten |
das Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen |
Gestellung der Dienst- und Schutzkleidung |
Inanspruchnahme von Sonderrechtenim Straßenverkehr |
Wenn der Truppmann Teil I und das Ausbildungsjahr erfolgreich beendet wurde, geht es zum zweiten Teil der Truppmannausbildung (Umfang 80 Stunden auf Ebene der Ortswehr). Danach hat man die Voraussetzung zur Beförderung zum Feuerwehrmann, die dann bei der nächsten passenden Gelegenheit vom Ortsbrandmeister durchgeführt wird.
Seit 2015 ist die Prüfung zur Truppmannausbildung Teil II entfallen. Die Ausbildung und Überprüfung der Kenntnisse des Anwärters übernimmt weiterhin die Ortswehr.