Grundsätze für Feuerwehrleute

Um zum Feuerwehrmnn befördert zu werden, muss man die Truppmannausbildung erfolgreich beenden. Sie ist in zwei Teile gegliedert. Den ersten Teil soll man schnell nach Eintritt in die Wehr absolvieren. Schwerpunkte dieser Ausbildung sind das niedersächsische Feuerwehrwesen, Brennen und Löschen, Fahrzeug und Gerät, Verhalten bei Gefahr und Unfallversicherung. Danach werden diese Ausbildungsinhalte ein Jahr lang in der Ortswehr geschult.

Pflichten und Rechte

Teilnahme am Feuerwehrdienst (Einsatz-
u. Übungsdienst, Aus- u. Fortbildungslehrgänge)
Soziale Absicherung
(Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen)
Befolgung von dienstlichen
Weisungen der Vorgesetzten
Wahl- bzw. Vorschlagsrecht in der
Feuerwehr für:
- Ortsbrandmeister / Stellvertreter
- Beisitzer des Ortskommandos
- Führer taktischer Einheiten u.
deren Stellvertreter/ -in
gewissenhafte Ausführung übertragener
Aufgaben
Ein- und Austritt in die, bzw. aus der
Feuerwehr
Beachtung der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften [166 KB] Ersatz von Sachschäden
pflegliche Behandlung der Dienstkleidung u. Ausrüstung Freistellung zum Einsatz- und
Ausbildungsdienst
kameradschaftliches Verhalten Lohnfortzahlung bzw. Ersatz d. Verdienstausfalls
bei einsatz- oder ausbildungsbedingten
Fehlzeiten
das Ansehen der Feuerwehr nicht
schädigen
Gestellung der Dienst- und Schutzkleidung
  Inanspruchnahme von Sonderrechtenim Straßenverkehr

Wenn der Truppmann Teil I und das Ausbildungsjahr erfolgreich beendet wurde, geht es zum zweiten Teil der Truppmannausbildung (Umfang 80 Stunden auf Ebene der Ortswehr). Danach hat man die Voraussetzung zur Beförderung zum Feuerwehrmann, die dann bei der nächsten passenden Gelegenheit vom Ortsbrandmeister durchgeführt wird.

Seit 2015 ist die Prüfung zur Truppmannausbildung Teil II entfallen. Die Ausbildung und Überprüfung der Kenntnisse des Anwärters übernimmt weiterhin die Ortswehr.